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Geschichte: Das 1390 erstmals erwähnte Mannlehngut Schönberg lag nordöstlich von Meerane und wurde der Herrschaft Waldenburg zugerechnet. Die grundherrlichen Rechte unter Einschluss der Obergerichtsbarkeit erstreckten sich nur über das gleichnamige Dorf. Als schönburgisches Vasallengut unterstand Schönberg direkt der Gesamtregierung und der Lehnskurie in Glauchau. Ursprünglich wurde das Gut an adlige Vasallen der Herren von Schönburg verlehnt. Im 19. Jahrhundert ging Schönberg von der Familie von Uffel an den Postrat Eduard Hager über. Dieser trat die Gerichtsbarkeit am 5. Juli 1859 an das Justizamt Hinterglauchau ab. Das Mannlehngut selbst wurde wenig später an den Grafen Heinrich Gottlob Otto Ernst von Schönburg-Hinterglauchau verkauft.
Inhalt: Rechte des Ritterguts.- Steuersachen.- Zivilgerichtsbarkeit.- Nachlässe.- Vormundschaften.- Anlegung der Grund- und Hypothekenbücher.