Hans Helkermair von Pentling und seine Ehefrau Margarethe bekunden, dass Abt Johannes von St. Emmeram ihnen bewilligt hat, aus dem Gut in Pentling, das sie zu Erbrecht besitzen, eine jährliche Gült von einem Scheffel Korn zu verkaufen und innerhalb von drei Jahren wieder abzulösen. S: Georg Pebenhauser, Richter von Pentling

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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