Vor Matthies Schalck, Kanonikus der Kirche zu Xanten, und Derick Hageman, beide gewählte Erblaten des Xantener Kapitels im Hof Rottum, übertragen Johan Bucker vpgen Laick und seine Frau Alitgen an Berndt Kremer, seine Frau Swhen und deren Erben ein Viertel einer Hove Landes von der Manse "die Laick", Leibzucht des Kapitels im Hof Rottum, nämlich 6 Marset Landes, wovon das 2. Viertel den Verkäufern, 1/2 den Erben Berndt Molmans gehört, die im Gericht Bislich liegen und zwar 1) ein Stück von 1 Maltersaat, 1 1/2 Reide bei der "Hexweyen", grenzend an das Land der Herren von Xanten, das des Gerit Scholten, den "Loeschen Lickwegh" und den Deich; 2) die Hälfte des Landes "vp den Fluirenschen Acker", von dem die andere Hälfte den Erben Berndt Malmans gehört, von 2 Maltersaat weniger 1/2 Mudsaat, grenzend an Molmans Erbe, an unbebautes Land, an das Land verschiedener Erben und an das der Herren von Xanten; 3) "vp den Keysart" 1 Maltersaat und 25 Reiden zwischen dem Land, das früher Serriß Buckers, jetzt dem Landesherrn gehört, dem Land der Erben Euert Wessels, dem Land, das Gerit Neesen von "Joncker Langen" gekauft hat, und dem Keysart; 4) im Bredenbroich ein Viertel von anderthalb Maltersaat, 1 Mudsaat und 31 Reiden, nämlich 3 Mudsaat "ouer den B(r)oembgensgraue", grenzend an das Land der Erben Molmans, das des Otto Brechten, an den Horstkamp und "Boemgensgraue"; 5) Im Bredenbroich 1 Mudsaat und 29 Reiden grenzend an das Land der Kirche von Bislich (Bisselick), an das "Capellenlant", das Thomas angen Endt in Nutzung hat, das Herman Hartmans von Gerit und Johan Pipers gekauft hat; 6) "vp den Gansert" außerhalb des Deiches ca. 4 1/2 Mudsaat, "das korte gewant", grenzend an das Land der Verkäufer, an das der Erben des Bürgermeisters Tybis an 2 Seiten, sowie an das Land von Wilhelm Kruicken, nun Lodewich van Besten. Die Käufer verpflichten sich, von den genannten 6 Marset Landes 1/4 des jährlichen Zinses an das Xantener Kapitel bzw. den zeitlichen Pensionär als Leibzucht zu zahlen, sowie alles Deich- und Erbengeld und sonstige künftige Lasten, und den zugehörigen Deich zu unterhalten. Sollten für die Hove neue Pächter zu gewinnen sein, müssen die Käufer mit den anderen Besitzern den 4. Pfennig zum Gewinn beitragen. Bei Verzug der Zinszahlungen der Verkäufer müssen Käufer mit den übrigen Besitzern neue Pächter gewinnen und für den Jahreszins der Verkäufer Bürgschaft leisten, wofür ihnen das Viertel der Verkäufer als Pfand bleibt. Ggegeuen...den twelften der maint Maii. Original. Pergament. deutsch. Transfix zu 1614, Mai 12. 2 Siegel der Aussteller aus grünem Wachs (1) beschädigt).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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