Dietrich (Dederich), Herr zu Manderscheid, der Alte, und Dietrich (Dederich), Sohn zu Manderscheid, Herr zu Schleiden (zur Sleiden), bekennen für sich und ihre Erben, daß sie Landolf (Landolff) von Bitburg (Biedeburch), seinen Erben oder demjenigen, der mit ihrer Zustimmung die Urkunde in Händen hat, 250 gute, oberländische rheinische Gulden der Münze der Kürfürsten bei Rhein schuldig sind, die er ihnen gegeben hat. Die Aussteller versprechen für sich und ihre Erben Landolf, seinen Erben oder dem Inhaber der Urkunde bis zum kommenden Mattheistag (Sept. 21) die Schuld zurückzuzahlen, und zwar sollen sie die Summe auf eigene Rechnung und Gefahr Landolf, seinen Erben oder dem Inhaber der Urkunde nach Bitburg liefern. Als Bürgen und Mitsachwalter setzen sie ein: Dietrich von Lontzen (Dederich van Lu<ha>e<he>nssem), gen. Roben (Robbin), Johann von Zievel (Zeuel) und Heinrich von Gondersbache und deren Erben. Auf Mahnung des Landolf mit Mund, Hand oder Brief versprechen die Bürgen und Mitsachwalter für sich und ihre Erben, Einlager zu halten zu Bitburg oder wohin sie Landolf oder seine Erben weisen werden durch einen Knecht und ein Pferd. Falls sie dies nicht tun, hat Landolf das Recht, all ihr Gut mit und ohne Gericht bis zur vollständigen Bezahlung anzugreifen. Die Aussteller und die Bürgen versprechen, die Bestimmungen einzuhalten. Sr.: Beide Ausst. und die Bürgen. Ausf. Perg. - 5 Sg. anh., alle ab - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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