Streit um eine Erbschaft, die der in das Kloster Schillingskapellen eingetretenen Anna Margaretha von Horrich als einzigen Erbin zukommt. Eine von ihr dem Kloster testamentarisch vermachte Leibzucht von 3200 Rtl. aus der Dos der Mutter Maria Margaretha von Randerath (Randenradt) war von der Vorinstanz dem Kloster zugesprochen worden. Nachdem der Appellant am RKG Berufung beantragt hatte, wurde er von einer schweren Krankheit befallen. Auf sein Begehren erging nach mehreren Monaten vom RKG eine Ladung, die ihm den Rechtsstand „tempore interpositae appellationis“ sichern sollte. Dies wird ihm vom RKG in einem Urteil vom 3. 4. 1696 zugestanden. Der Appellant bestreitet, daß auf die Streitsumme ein Rechtsanspruch seitens der Mutter von Anna Margaretha von Horrich bestand, während der Appellat auf dem Erbrecht der Tochter besteht. Die Appellatin erwirkt 1713 bei dem RKG eine Zitation, um die Rechtslage hinsichtlich der 1695 erkannten Ladung zu klären.
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Streit um eine Erbschaft, die der in das Kloster Schillingskapellen eingetretenen Anna Margaretha von Horrich als einzigen Erbin zukommt. Eine von ihr dem Kloster testamentarisch vermachte Leibzucht von 3200 Rtl. aus der Dos der Mutter Maria Margaretha von Randerath (Randenradt) war von der Vorinstanz dem Kloster zugesprochen worden. Nachdem der Appellant am RKG Berufung beantragt hatte, wurde er von einer schweren Krankheit befallen. Auf sein Begehren erging nach mehreren Monaten vom RKG eine Ladung, die ihm den Rechtsstand „tempore interpositae appellationis“ sichern sollte. Dies wird ihm vom RKG in einem Urteil vom 3. 4. 1696 zugestanden. Der Appellant bestreitet, daß auf die Streitsumme ein Rechtsanspruch seitens der Mutter von Anna Margaretha von Horrich bestand, während der Appellat auf dem Erbrecht der Tochter besteht. Die Appellatin erwirkt 1713 bei dem RKG eine Zitation, um die Rechtslage hinsichtlich der 1695 erkannten Ladung zu klären.
AA 0627, 4579 - R 177/352
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VII: P-R
Reichskammergericht, Teil VII: P-R >> 3. Buchstabe R
1695 - 1713 (1650 - 1713)
Enthaeltvermerke: Kläger: Johann Bernhard von Randerath (Randenradt) zu Horrich, (Bekl.) Beklagter: Äbtissin des Klosters Schillingskapellen, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Franz Heinrich Krebs 1695 ? Subst.: Lic. Rolemann ? Dr. Franz Heinrich Krebs 1697 ? Subst.: Lic. Roleman Prokuratoren (Bekl.): Lic. Konrad Franz Steinhausen 1694 ?? Subst.: Dr. Ziegler Prozeßart: Citationis ad videndum se restitui in integrum adversus lapsum fatalium, nunc appellationis Instanzen: 1. Graf von Salm zur Dyck 1691 - 1694 ? 2. RKG 1695 - 1713 (1650 - 1713) Beweismittel: Acta priora (Bd. 2, 3). Ärztliches Attest für Johann Bernhard von Randerath, 1694 (Q 6). RKG-Urteil in Sachen Arnold von Randerath und Konsorten ./. Adolf Winand von Hochkirchen und Johann Wilhelm von Mirbach vom 26. 3. 1686 (Q 30). Original und Kopie einer Urkunde über den Grundbesitz des Johann von Randerath, 1697 (Bd. 1, Bl. 93, Q 34). Urkunden- und Akteninventar von Arnold von Randerath 1662 (Q 38). Urkunden- und Akteninventar von Johann Gerhard von Randerath zu Horrich, 1690 (Q 40). Consilium juris in Sachen Arnold von Randerath und Konsorten ./. Adolf Winand von Hochkirchen und Johann Wilhelm von Mirbach (Q 41). Quittung von Johann Georg von Horrich zu Morenhoven für seinen Bruder Arnold von Randerath, 1650 (Q 43). Beschreibung: 2 Bde, 8,5 cm; Bd. 1: 169 Bl., lose, Q 1 - 15, Q 17 - 22, Q 24 - 43, 4 Beilagen; es fehlen Q 16, Q 23; Bd. 2: 102 Bl., gebunden; Bd. 3: verschlossen.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:43 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil VII: P-R (Bestand)
- 3. Buchstabe R (Gliederung)