Befehl der löwensteinischen Regierungen an den jungen Gans und die Nachbarn, welche bei den Reparaturen ihrer Häuser auf den Rüdischen Hof-Platz Schutt, Mist oder andere Sachen abgeladen haben, diesen binnen 14 Tagen abzuräumen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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