Der Edle Werner von Roßwag beurkundet, dass die Güter des Ritters Heinrich von Mönsheim oder von Rieth und seiner Ehefrau Elisabeth in seinem Dorf und in der Mark Aurich vor kurzem an die Mönche in Herrenalb rechtmäßig übergegangen sind, bekennt, da der Ort ihm und den Seinigen gehöre, dass diese Güter von alters her von aller Art Diensten frei gewesen seien, freit sie übrigens für den Fall des Entstehens von Zweifeln für alle Zeiten.