Graf Heinrich der Junge von Nassau bekennt, daß er den Ritter Kraft von Hatzfeld den Jungen für ein Burglehn von jährlich 5 Mark Pfennig zu seinem Burgmann auf allen seinen Schlössern gewonnen habe, mit der Bedingung, daß der Ritter dem Grafen, wenn dieser ihm 50 Mark zahlt, eine Rente von 5 Mark auf sein Eigengut verschreiben und diese als erbliches Burgmannlehen von ihm erhalten soll.