Herzog Karl I. zu Braunschweig-Lüneburg "Verordnung, die bei der Viehseuche halber noch fortwährende Gefahr, wegen der bevorstehenden Braunschweigischen Lichtmeß-Messe [Messe im Februar in Braunschweig] und auf solche ankommenden fremden Kauf[leute] und Fuhrleute auch übrigen Passagiere auf dem Lande zu machenden Anstalten betreffend" 5 Drucke, blanko