Abt Johann [von Fridingen] von Bebenhausen, Philipp von Ehingen und andere Konventsbrüder von Bebenhausen sowie Graf Joachim von Zollern, Erbkämmerer und Hauptmann der Herrschaft Hohenberg, Wendel von Ow, Statthalter, und die Amtleute dieser Herrschaft vergleichen die Gemeinde Jesingen einerseits und die Untertanen genannter Herrschaft zu Wurmlingen, Rottenburg und Wendelsheim (Windelshain) andererseits wegen Steuern, Schatzung, Kriegskosten und anderer Lasten, welche das Fürstentum Württemberg zu Jesingen forderte, dahin, dass die hohenbergischen Untertanen jener drei Orte, welche Güter in Jesingen besitzen, an denselben ebenso teilnehmen sollen wie Klosterverwandte, welche in jenen Orten Güter besitzen, an den entsprechenden Lasten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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