Die Vormünder der jungen Truchsessen von Waldburg entlassen gegen Zahlung von 4 fl rh, deren Empfang sie hiermit quittieren, Anna Ortlieb zu Büchel (bichln), die eheliche Tochter des Peter Ortlieb und der Apollonia (appel) Martin, aus ihrer und der Herrschaft Waldburg Leibherrschaft. Auch namens ihrer Erben entbinden die Aussteller genannte Anna von ihrem Eid, sprechen sie mit Leib und Gut und allen künftigen Kindern von der Eigenschaft und den daraus resultierenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen frei, gestatten ihr, ab sofort an beliebigen Orten bei Herren Schutz und Schirm zu suchen oder in Städten oder auf dem Land Bürgerrecht anzunehmen und versprechen, künftig weder ihr noch ihren Nachkommen von Eigenschafts wegen noch irgendwelche Forderungen zu stellen. Soweit die Freigelassene liegende Güter "in der stewr" hatt, soll es mit diesen nach dem Wortlaut des Vertrages gehalten werden, den die Pflegsöhne der Aussteller mit ihrer Landschaft geschlossen haben. Sollte Anna jemals wieder in deren Herrschaften ziehen, muss sie sich ihrer Leibherrschaft erneut unterstellen oder sich auf andere Weise mit ihnen vergleichen.