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Verbot für die Jugend nachts mit Flambauen (Fackeln) durch die Straßen zu ziehen und Unruhe zu stiften (z.B. das Schlagen mit den Fackeln gegen Kellertüren). Gebot für diejenigen, die nachts ihr Geld als Fackelträger verdienen, dass sie Handlaternen benutzen sollen. (S. 22-23)

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Stadtarchiv Düsseldorf
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