Urfehde Nr. 82
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7158
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 19 Urfehden
(15)50 August 27
Regest: Abraham Kurtz, Bürger zu Reutlingen, bekennt, dass er am 2. September (15)49 mit Lauthenhans (Hans Lauth) von Pfullingen auf dem Feld nicht fern von Wancken (Wankheim) zu Streichen (= Schlägerei) gekommen ist und ihm Frieden gemacht wurde. In solchem Frieden ist er bis hierher in die Metmanns-Vorstadt geritten und trotz dem gemachten Frieden wieder an den Lauthenhans geraten, hat ihm seinen Leib und Gut abgesagt (= abgesprochen), vom Leder gezogen und hätte jenen, soviel an ihm lag, beschädigt. Nachdem Bürger zugelaufen waren und Frieden gemacht hatten, führten sie ihn vor den Bürgermeister, der ihm bei handgebender Treu auferlegte, vor den Rat zu kommen. Er aber hat sich aus der Stadt entfernt und sein gegebenes Wort in Vergess gestellt. Er hätte eine schwere Leibesstraf verdient. Nachdem er bei 16 Wochen im Gefängnis gelegen, wollten ihm Bürgermeister und Rat zu Reutlingen das Recht ergehen lassen. Er aber bat um Gnade. Auf seine, seines Vaters, seiner Brüder und der Freundschaft (= Verwandtschaft) Bitten haben ihm die Herren in Ansehung seiner Jugend die Strenge des Rechts erlassen und ihn des Gefängnisses entledigt. Er hat einen Eid geschworen, wegen dieser Sache und des Gefängnisses gegen die Herren von Reutlingen, die Stadt und jedermann ewiglich Urfehde zu halten, sich nie zu rächen, zu Straf bar 10 Pfund Landswährung zu bezahlen. Wenn er künftig an sie oder die Ihren eine Forderung hätte, so will er sie bei ihren ordentlichen Gerichten bleiben lassen. Würde er Eid und Urfehde nicht halten, so will er heissen und sein ein treuloser, meineidiger und zum Tod verurteilter Mann, den die Herren von Reutlingen richten oder richten lassen mögen, mit was Pen (= Strafe) des Tods sie wollen.
Beschreibstoff: Pg.
Archivale
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Hans Konggot, Bürger zu Reutlingen
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden, aber undeutlich
Genetisches Stadium: Or.
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden, aber undeutlich
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ