Johann, Markgraf von Brandenburg-Küstrin, bestätigt auf Bitten der Stadt Soldin alle ihre althergebrachten Rechte und Freiheiten, wie sie diese von seinen Vorfahren, den Markgrafen von Brandenburg, erhalten hat. "geben zu Custrin, Montags nach Pauli bekerung, nach Christi geburt im funfzehenhundersten und darnach im sechsunddreissigsten iare"