Nisen Harman, sesshaft zu Aldingen [Kr. Ludwigsburg], im Turm zu Waiblingen gef. und mit einer Geldstrafe von 10 fl belegt, weil er in einem Weingarten den Hasen mit Fallen nachgestellt hatte, jedoch auf Fürbitten seiner Freunde freigelassen mit der Auflage, die 10 fl in bar zu erlegen und künftig jede Art Waidwerk zu unterlassen, schwört U.