Hans Graf ("Grauf") von Schregsberg ("Schreksberg") als "Gemeiner" oder unparteiischer Vorsitzender beurkundet Spruch eines Schiedsgerichts, dem neben ihm als von den Parteien ernannte Schiedsleute angehören Martin Elsässer, oberster Büttel in Ravensburg, Konz Wygen aus der Rüti (=Reute), Klaus Stoß, Bürger zu Ravensburg, und Hans Stotz von Sieberatsreute ("Sybrantzrütin"). In der vorher beim Gericht Waldburg anhängigen Sache streiten sich Konrad Wocher von Hargarten und Klaus Jos zu Wagenbach, Heiligenpfleger in Bodnegg, sowie ihr Hintersasse Hans Jos in Körflimos (=Kerlenmoos) einerseits, Hans und Jörg Kegel von Körflimos andererseits. Gegenstand des Streits ist das Eigentum an einem Brunnen, der unten im Dorf steht. Die Schiedsleute entscheiden nach Zeugenverhör, daß er sich auf dem Boden des Heiligenguts befindet. Sie erkennen außerdem, daß ein nach Waldburg gehörendes, derzeit nicht bezimmertes Gütlein das Nutzungsrecht am streitigen Brunnen haben soll, wenn es wieder bewirtschaftet wird.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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