Der Offizial der Kurie zu Münster befiehlt den Geistlichen zu Appelhülsen, Werne, Ahaus und Albersloh in Sachen eines seit 1615 anhängigen Prozesses des münsterschen Bürgers Witte gegen die Erben des Herman Bispink, Doktors der Rechte, um eine auf dem Haus Kuskelinck eingetragene Schuld von 800 Talern, diese Summe sicherzustellen.