(1) P 1799 (2)~Kläger: Witwe des Drosten von Piderit zu Varenholz, geb. von Wittorf, als Vormünderin ihres Sohnes Christoph Balduin Friedrich, die Vollmacht unterschreibt außerdem als Mitvormund J(ohann) A(nton) G(ünther) von Piderit; 1762 C. B. F. von Piderit (3)~Beklagter: Graf Simon August zur Lippe und dessen Rentkammer (4)~Prokuratoren (Kl.): Lic. Simon Heinrich Gondela 1753 ( Subst.: Dr. Ernst Carl Christian Fischer ( Dr. Johann Philipp Gottfried von Gülich 1762 ( Subst.: Lic. G. W. Ludolf Prokuratoren (Bekl.): Dr. Philipp Ludwig Meckel [1748] 1753 ( Subst.: Dr. J. P. Besserer (5)~Prozessart: Citationis ad videndum redintegrari possessionem spoliative ablatam nec amplius turbari sed potius in ea manuteneri ut et resarciri omne damnum inde perpessum, in simulque sibi restitui pecunias inique extortas una cum usuris et expensis, sicque condemnari Streitgegenstand: Die Klägerin erklärt, gegen Stellung eines Gespanns von 2 schwarzen Hengsten habe Graf Simon Henrich Adolf zur Lippe ihrem Schwiegervater 1720 das Privileg verliehen, 7 - 8 Rinder und 15 - 26 Schweine unentgeltlich mit den auf der landesherrlichen Meierei gehaltenen Rinder bzw. Schweinen hüten zu lassen. Dieses Recht hätten ihr Schwiegervater und dann ihr Mann über 30 Jahre genutzt, ehe es ihr 1748 durch die Beklagten verweigert worden sei. Sie erklärt ferner, ihrem Mann sei in seiner durch Graf Friedrich Adolf ausgestellten und später durch die Vormünderin, Gräfin Johannette Wilhelmine, bestätigten Bestallung Weide für 4 Kühe zugesagt worden. Ihr Mann habe diese zwar Zeit seines Lebens auch erhalten, nach dessen Tode sei ihr diese aber streitig gemacht und 1750 seien ihr sogar 192 Rtlr. für die in den letzten 14 Jahren genutzte Weide "abgepreßt" worden. Sie fordert Schutz in beiden Rechten und Erstattung des ihr durch die Weigerung entstandenen Schadens. Der beklagte Graf erklärt, da der Präsident von Piderit das Verfahren um den brakischen Anfall gegen die lipp. Seitenlinien maßgeblich geführt habe, habe er gewußt, daß das Amt Brake Gegenstand eines Rechtsstreites (res litigiosa) gewesen sei, das nicht mit einem so hohen Servitut hätte belastet werden dürfen. Als Regierungspräsident sei er in dieser Sache zudem Antragsteller, Berater (des Grafen) und derjenige, der das Privileg ausgefertigt habe, in einer Person gewesen. All dies mache dessen Nichtigkeit deutlich. Die Angabe, es sei ein Paar schwarzer Hengste gegeben worden, durch die das Privileg zu einem titulo oneroso (auf Gegenleistung erteilt und nur gegen deren Erstattung zu widerrufen) gegebenen gemacht worden sei, sei angesichts der Sachlage wenig glaubhaft. Die Weide für 4 Kühe betreffend, so seien derartige Deputate nach 1734 grundsätzlich abgeschafft worden. Da dies allgemein gegolten habe, sei die Tatsache, daß die vormundschaftliche Regentschaft dem Drosten von Piderit das Deputat doch wieder zugesagt habe, nur durch den Einfluß seines Vaters, des Präsidenten von Piderit, zu erklären. Auch dies sei mithin nichtig, so daß die Forderung auf Erstattung des zu Unrecht genossenen Deputats rechtens sei. Mit Urteil vom 24. April 1758 entschied das RKG, der Beklagte müsse der Klägerin die unentgeltliche Mithude der Rinder und Schweine auf der Meierei Brake wieder zugestehen und ihr den zwischenzeitlich entstandenen Schaden ebenso erstatten wie die vom rückständigen Gehalt abgezogenen 192 Rtlr. für die Kuhweide. 15. September 1758 RKG-Einschärfung, über die Befolgung des Urteils zu berichten. Im folgenden Streit um dessen Erfüllung. (6)~Instanzen: RKG 1753 - 1759 (1715 - 1763) (7)~Beweismittel: Bestallung als Drost des Amtes Varenholz für Friedrich Adolf von Piderit, 1715 (Q 4). Botenlohnquittung (Q 10). Aufstellung über offene Forderungen der Klägerin (Q 31, 32). Designatio expensarum (Bl. 149 - 154). (8)~Beschreibung: 5 cm, 241 Bl., lose; Q 1 - 32, 22 Beil., davon 17 prod. zwischen 7. Februar 1759 und 14. Oktober 1763, 4 undatiert, 1 = (wohl Hand- oder Partei-) Protocollum judiciale, enthält die im RKG-Protokoll verzeichneten Termine und darüber hinaus dort nicht verzeichnete vom 7. Februar 1759 bis 15. Februar 1764, Randnotizen zur Prokuratorentätigkeit (Bl. 11 - 27).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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