[Guntersblum], 1548.04.29. Stefan Hagen und seine Ehefrau Anna, wohnhaft zu Guntersblum, verkaufen zu Erbe den ehrwürdigen Herrn Erzpriester, Kämmerer und Prokuratoren des Stifts und Kapitels zu Guntersblum 1 fl. Pfenniggült, fällig an Georgi, um 20 fl. und verlegen zu Unterpfand folgende Güter in Guntersblumer Gemarkung: 1/2 Morgen Acker "vff dem Sande" (Angrenzer: Velte Beyer, Webers Krein) - 1 Zweiteil "in der Keln" (A.: Jeckel Knor, Michel zu Walheim) - 1 Zweiteil Weingarten "bey dem Rumpelssborn" (A.: Hans Beress, Jakob von Esselbrücke) - 1 M. Acker "vff dem Wogennweg", zieht auf Walheimer Gewand (A.: Michel zu Walheim) - 1 M. hereinwärts (A.: Hans Hoffman) - 3 M. Wiesen "bey der Rüdelssheimer doln" (A.: Bart Frittenheimers Erben). Wiederkauf vorbehalten, vor Georgi. S. des Gerichts (Hans Recher, Schultheiß, Stolhans, Peter Hoffman, Cantz von Sehem, Victor Schrissemer, Wen Frittenheim, Simon Bodoloff, Michel Süchart, Wendling Hoffman, Caspar Hünger, Peter Weinet, Ebert Hünger, Peter Kercher, Velte Brück, Schöffen). "Gebenn vff sontag noch Georgi a.d. dusent fünffhündert fiertzick vnd acht jor".
Vollständigen Titel anzeigen
[Guntersblum], 1548.04.29. Stefan Hagen und seine Ehefrau Anna, wohnhaft zu Guntersblum, verkaufen zu Erbe den ehrwürdigen Herrn Erzpriester, Kämmerer und Prokuratoren des Stifts und Kapitels zu Guntersblum 1 fl. Pfenniggült, fällig an Georgi, um 20 fl. und verlegen zu Unterpfand folgende Güter in Guntersblumer Gemarkung: 1/2 Morgen Acker "vff dem Sande" (Angrenzer: Velte Beyer, Webers Krein) - 1 Zweiteil "in der Keln" (A.: Jeckel Knor, Michel zu Walheim) - 1 Zweiteil Weingarten "bey dem Rumpelssborn" (A.: Hans Beress, Jakob von Esselbrücke) - 1 M. Acker "vff dem Wogennweg", zieht auf Walheimer Gewand (A.: Michel zu Walheim) - 1 M. hereinwärts (A.: Hans Hoffman) - 3 M. Wiesen "bey der Rüdelssheimer doln" (A.: Bart Frittenheimers Erben). Wiederkauf vorbehalten, vor Georgi. S. des Gerichts (Hans Recher, Schultheiß, Stolhans, Peter Hoffman, Cantz von Sehem, Victor Schrissemer, Wen Frittenheim, Simon Bodoloff, Michel Süchart, Wendling Hoffman, Caspar Hünger, Peter Weinet, Ebert Hünger, Peter Kercher, Velte Brück, Schöffen). "Gebenn vff sontag noch Georgi a.d. dusent fünffhündert fiertzick vnd acht jor".
U / 1548 April 29
AV
Urkundenbestand
Urkundenbestand >> Urkunden (ohne Fotos)
Pfarrkirche Guntersblum
Ausfertigung. Perg.
Urkunden
Austausch nach Darmstadt 1935.
Beress, Hans
Beyer, Velte
Bodoloff, Simon
Brück, Velte
Cantz
Frittenheim, Wen
Frittenheimer, Bart
Hagen, Anna
Hagen, Stefan
Hoffman, Hans
Hoffman, Peter
Hoffman, Wendling
Hünger, Caspar
Hünger, Ebert
Jakob
Kercher, Peter
Knor, Jeckel
Michel
N. N., Stolhans
Recher, Hans
Schrissemer, Victor
Süchart, Michel
Weber, Krein
Weinet, Peter
Guntersblum
Wahlheim
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 09:31 MESZ