(1) N 1332 (2)~Kläger: Heinrich Konrad Niemeyer, Amtmann zu Sternberg; 1783 dessen Witwe R. L. Niemeyer, geb. Hornhardt, Braunenbruch, (3)~Beklagter: Gräfinwitwe Johannette Wilhelmine zur Lippe, die Ladung ist außerdem an Graf Simon August zur Lippe gerichtet, 1782 Graf Ludwig Henrich Adolf als Regent (4)~Prokuratoren (Kl.): Lic. Simon Heinrich Gondela 1753 ( Subst.: Dr. Ernst Karl Christian Fischer ( Dr. Wilhelm Christian Rotberg 1783 ( Subst.: Lic. Friedrich Ernst Duill Prokuratoren (Bekl.): für die Gräfinwitwe: Dr. Wilhelm Ludwig Ziegler [1752] 1753 ( Subst.: Lic. Johann Christian Seipp ( für den Grafen: Dr. Philipp Ludwig Meckel [1748] 1753 ( Subst.: Dr. Johann Paul Besserer ( Dr. Johann Jakob Wickh [1764] 1764, [1782] 1782 ( Subst.: Lic. Johann Paul Besserer (5)~Prozessart: Citationis ad videndum exigi debitum cum usuris et expensis sicque condemnari una cum mandato spolii restitutorio cum omni causa, nec amplius pendente hac lite Camerali turbando cum clausula Streitgegenstand: Der Kläger erklärt, er habe der Gräfinwitwe 1746 5000 Rtlr. geliehen, rückzahlbar in jährlichen Raten von 1000 Rtlr., die er samt der Zinsen von der Pacht für die von ihm gepachtete Branntweinbrennerei und Bierbrauerei im Friedrichstal, die zugleich als Sicherheit gesetzt worden sei, abziehen können sollte. Die Klage ist dagegen gerichtet, daß seine Ansprüche dadurch beeinträchtigt wurden, daß die Gräfinwitwe Brennerei und Brauerei dem regierenden Hause cediert habe, die wiederum diese als Domänengut eingezogen und anderwärts verpachtet habe, ohne daß seine Forderung trotz Mahnungen aus anderen Quellen befriedigt worden wäre. Die beklagte Gräfinwitwe bestreitet die Zulässigkeit der Klage zu diesem Zeitpunkt und in dieser Form, da sie einerseits noch mit ihrem ältestem Sohn, dem nunmehr regierenden Landesherren, in einem Rechtsstreit darum, wer als Gläubiger der von ihr während der Regentschaft und zum Besten des Landes aufgenommenen Gelder anzusehen sei, verwickelt sei und da andererseits der Kläger bereits ein anderes Verfahren um eine entsprechende Forderung auf die Meierei Hellinghausen eingeleitet habe. Sie sei auch insofern nicht heranzuziehen, als ihre Cession an das regierende Haus unter Vorbehalt der Rechte des Klägers erfolgt sei. Der erst nach Rufen (30. März 1753) erscheinende beklagte Graf verweist den Kläger der Forderung wegen auf seine Mutter als alleinige Schuldnerin. Die vom Kläger als Sicherheit eingeklagten Stücke aber seien Domanialbesitz, der von seiner Mutter nicht hätte verpfändet werden dürfen, so daß ein Anspruch darauf unzulässig sei. Nach 1764 außer einem Completum-Vermerk vom 16. März 1767 bis 1782 keine Handlungen protokolliert, als das Verfahren vom vormundschaftlichen Regenten wieder aufgenommen wurde. Der Prokurator der Klägerin erklärte, der Streit sei bereits 1774 verglichen worden. Danach 1786 Mitteilung von Dr. Wickh über einen neuen Substituten, nachdem der bisherige verstorben sei, und abschließender Completum-Vermerk vom 10. Oktober 1801. (6)~Instanzen: RKG 1752 - 1801 (1715 - 1783) (7)~Beweismittel: Pachtvertrag über die Brennerei und Brauerei "vor Detmold" für Niemeyer, 1746 (Q 5). Verzeichnis der zu "hiesiger" (wohl = Friedrichstaler) Brau- und Brennerei "gelegten" Krüge (Q 23). Verzeichnis der Krüge, die ihr Bier und ihren Branntwein aus "hiesiger" (wohl = Friedrichsthaler) Brennerei- und Brauerei beziehen müssen (Q 24). Urkunde, mit der Graf Friedrich Adolf zur Lippe seiner Frau Amalie, "den Platz am Friedrichsthaler Canal" überträgt samt dem Recht, darauf eine Brennerei und Brauerei sowie eine Mühle einzurichten, die, solange sie im Familienbesitz bleiben, abgabenfrei sein sollen, 1715 (Q 27). (8)~Beschreibung: 2 Bde., 5 cm; Bd. 1: 27 Bl., überwiegend geb.; Protokoll und (wohl Hand- oder Partei-) Protocollum judiciale, enthält alle auch im RKG-Protokoll verzeichneten Termine bis zum 2. Juni 1783, Anmerkungen zur Tätigkeit von Dr. Meckel (Berichte, Kopien u.ä.); Bd 2: 4 cm, 221 Bl., überwiegend geb.; Q 1 - 46.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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