Nikolaus, Propst von St. Viktor außerhalb der Mauern zu Mainz, berichtet dem Pleban des Heiligkreuz-Altars in der Mainzer Domkirche, den Plebanen von St. Stephan und St. Johann zu Mainz sowie den öffentlichen Notaren und anderen Klerikern in Stadt und Diözese Mainz, vor ihm sei ein Verfahren anhängig zwischen Werner von Oppenheim (Oppenhein), Vikar in der Mainzer Domkirche, und Heinrich genannt Scheubecher von Pfungstadt (Puongstat), Priester der Mainzer Diözese, um die Pfarrkirche in Wolfskehlen (Woluiskeln) in der Mainzer Diözese, die durch den Tod ihres letzten Inhabers Nikolaus von Kronberg (Cronenberg) vakant geworden ist. Da Werner mehrfach vorgeladen wurde, aber nie erschienen ist, befiehlt der Aussteller den Empfängern, ihn öffentlich und peremptorisch vorzuladen, damit er am Dienstag nach Invocavit [= 21. Februar] in Mainz, im Hof der Behausung des Propsts, vor ihm oder seinem Notar Johann von Odernheim (Odernhein) erscheint, den der dazu mit dem vorliegenden Schreiben bevollmächtigt. Werner soll dort vor Gericht zu den Aussagen und Personen der geladenen Zeugen sich äußern und die Kosten zur Kenntnis nehmen, die Heinrich zugesprochen wurden. Falls Werner nicht kommt, wird der Aussteller gegen ihn wegen Kontumaz [= Ungehorsam gegen eine gerichtliche Ladung] vorgehen und ohne ihn ohne neuerliche Ladung weiterverhandeln. Dieses Schreiben ist besiegelt zurückzugeben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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