Hans Weber, gen. Schnaider, von Dornhan, gefangen, weil er trotz Verbot die Stadt verlassen hat, wird auf Fürbitte guter Freunde aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, nicht wieder auszurücken, innerhalb von 8 Tagen 3 Pfund 1 Heller an den Herzog zu bezahlen, die Gefängniskosten zu tragen und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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