Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er seinen Getreuen Peter Portner von Regensburg in Schirm genommen hat. Er versichert, Peter gleich anderen Untertanen bis auf Widerruf zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo diesem der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten, seinem Hofgericht oder den mit Recht gewiesenen Instanzen genügt. Kurfürst Philipp weist seinen Vitztum zu Amberg, Graf Michael von Wertheim, und seine anderen Amtleute zu Bayern um Beachtung und Sicherstellung des Schirms an. Für den Schirm soll Peter jährlich zu Johannistag [24.06.] 6 Gulden Schirmgeld an den Landschreiber zu Amberg reichen [Satz gestrichen].

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...