Archiv der Reichsritterschaft der Ortenau (Bestand)
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Türckheim-3
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Nichtstaatliches Archivgut >> Familien- und Herrschaftsarchive >> Adel >> von Türckheim
1474-1856
1. Zur Geschichte der Schwäbischen Reichsritterschaft und des Kantons Ortenau: Aus regionalen Rittereinungen und -gesellschaften des Spätmittelalters entstand die Schwäbische Reichsritterschaft im 16. Jahrhundert. Anlass war der von Kaiser Karl V. 1542 und 1544 ausgeschriebene Gemeine Pfennig, dessen Eintreibung die Ritterschaft in eigener Regie organisierte und so erste Strukturen bildete. 1541 schlossen sich die vier Kantone Donau, Hegau-Allgäu-Bodensee, Neckar-Schwarzwald und Kocher zusammen und erneuerten so die Gesellschaft St. Jörgenschild. 1545 trat der Kraichgau als vierter Kanton bei. Damit hatte sich die Reichsritterschaft der landesfürstlichen Hoheit entziehen und sich vom landsässigen Adel abgrenzen können. Sie war reichsunmittelbar, aber nicht auf dem Reichstag und auf den Kreistagen vertreten. Nach und nach entwickelte sich diese Organisation von einem freiwilligen zu einem fest gefügten Zusammenschluss in quasi-staatlicher Organisationsform. Ebenfalls im 16. Jahrhundert entstanden die reichsritterschaftlichen Kreise in Franken mit sechs und am Rhein mit drei Kantonen. Die Ritterschaft im Unterelsass bemühte sich erst nach dem Dreißigjährigen Krieg unter dem französischen Expansionsdruck um Anschluss an die Reichsritterschaft. Geleitet wurden die Kreise und Kantone zunächst von Plenarkonventen, die aber sukzessive von bevollmächtigten Exekutivorganen abgelöst wurden. Das Direktorium umfasste meist vier bis sechs Ritterräte und ab dem 17. Jahrhundert einen Direktor oder Hauptmann an seiner Spitze. Während ab Ende des 16. Jahrhunderts feste Bestallungen eines eigenen Syndikus oder Advokaten bei der Reichsritterschaft üblich wurden, entwickelte sich im 17. Jahrhundert aus der Kanzlei heraus ein kleiner Regierungsapparat, der meist in einem eigenen Ritterhaus arbeitete. Aufgabe der Kantone war es, die ritterschaftlichen Steuern - die Charitativsubsidien - einzuziehen, die Gerichtsbarkeit über ihre Mitglieder auszuüben bei Streitigkeiten der Ritter untereinander oder bei Untertanenkonflikten, bei Schuldenproblemen der Mitglieder einzugreifen und andere obrigkeitliche Pflichten wahrzunehmen. Insgesamt waren die Kleinstterritorien der Reichsritterschaft allerdings nur gering administrativ durchdrungen. Die Schwäbische Reichsritterschaft umfasste 1790 etwa 670 Gebieten mit 140 Familien, die eine Untertanenschaft von etwa 160.000 Einwohnern regierten. Die Ortenauer Ritterschaft hatte sich bereits 1464 konstituiert - also vor den anderen Kantonen. In diesem Jahr schlossen sich die Familien Röder von Diersburg, Schauenburg und Neuenstein zusammen, vor allem um Räubereien abzuwehren, aber auch um dem Expansionsstreben der mächtigeren Reichsstände entgegenzutreten. Im Laufe der folgenden Jahrzehnte schlossen sich fast alle ritterschaftlichen Familien der Ortenau dieser Einung an, die seit 1474 unter dem Schutz des badischen Markgrafen stand. Dieser Vertrag von 1474 (69 von Türckheim 3 Nr. 213) verbot in der Ortenau die Fehde, die Mitglieder verpflichteten sich zu gegenseitiger Hilfe nach festgelegten Matrikeln. Zudem wurde ein Schiedsgericht zur Lösung von Konflikten unter den Mitgliedern errichtet. An der Spitze der Einung stand ein jährlich zu wählender Hauptmann. Bis ins 18. Jahrhundert entwickelte sich in der reichsritterschaftlichen Verwaltung der Ortenau eine relativ feste Struktur. Das Direktorium bestand aus einem präsidierenden Direktorialrat, zuvor Hauptmann, und vier Ritterräten mit insgesamt zwei Stellvertretern. Ritterkonvente, die Generalversammlung der Mitglieder, fanden erstmals 1491, zwischen 1494 und 1500 jährlich und dann nur noch sehr unregelmäßig statt.
2. Zur Geschichte des Archivs der Reichsritterschaft der Ortenau: Die Kanzlei der Reichsritterschaft der Ortenau befand sich nacheinander in Straßburg, Kehl und Offenburg. Das Archiv der Reichsritterschaft der Ortenau war nicht immer auch in der Kanzlei untergebracht. Oft wurde es von einem der Ritterräte des Direktoriums betreut. So befand es sich bis 1664 bei der Familie von Neveu in Offenburg, dann bei den Familien von Stain und von Rathsamhausen in Straßburg. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts lagerte es beim ritterschaftlichen Konsulenten Christian Friedrich Sahler in Kehl und dann bis 1789 wieder in Straßburg beim ritterschaftlichen Syndikus Theodor Friedrich Schöll. Nach einer Flüchtung nach Hornberg kam es 1792 unter der Obhut des Konsulenten Sahler in die Kanzlei nach Kehl und zog mit ihr 1796 nach Offenburg. 1803 konnte dort das vom Reichsschultheißen Franz Georg von Rieneker erbaute Palais in der heutigen Ritterstraße bezogen werden. Als die Reichsritterschaft Ende 1805 aufgelöst wurde, gelangte das Archiv des Kantons Ortenau an das mediatisierende Territorium Baden. Ein nicht unbedeutender Teil des Archivs hatte sich allerdings bereits im Besitz des elsässischen Kirchenhistorikers Grandidier befunden. Nach dessen Tod wurde sein Nachlass vom geschichtsinteressierten Freiherrn Johann V. von Türckheim erworben. So kamen diese Teile des reichsritterschaftlichen Archivs - darunter die Einungsurkunde von 1474 - in den Besitz der Familie von Türckheim, in dem sie sich bis heute befinden. Die Freiherren von Türckheim waren erst 1790 bei der Reichsritterschaft der Ortenau immatrikuliert worden und hatten im Direktorium derselben keine Rolle gespielt. 1885 gab Freiherr Hans VII. von Türckheim, der badische Gesandte in Berlin, zunächst nur die Einungsurkunde der Ortenauer Reichsritterschaft von 1474 zur Verwahrung an das badische Generallandesarchiv (heute: 69 von Türckheim 3 Nr. 213), die in der Folge auch ediert wurde. 1893 deponierte sein Sohn Hans VIII., deutscher Konsul in Guatemala, weitere Archivalien der Reichsritterschaft und den Grandidier-Nachlass in Karlsruhe (Vertrag vom 25. November 1893 in Best. 230 Nr. 4). 1896 und 1907 gab seine Mutter, Freifrau Fanny Emilie Auguste von Türckheim, die Protokoll- und Rechnungsbände der Reichsritterschaft aus dem 18. Jahrhundert an das Archiv ab. Bedeutende Teile der reichsritterschaftlichen Unterlagen der Familie von Türckheim verblieben allerdings - wohl unbeabsichtigt - im Familienarchiv in Altdorf. Erst mit der Deponierung des Familienarchivs zwischen 2007 und 2011 gelangten auch diese ins Generallandesarchiv.
3. Zur Verzeichnung des Bestandes: Bei der Verzeichnung des Familienarchivs derer von Türckheim (69 von Türckheim 1) wurden die Archivalien reichsritterschaftlicher Provenienz herausgetrennt und mit dem bereits im Generallandesarchiv deponierten Bestand der Reichsritterschaft der Ortenau (bis dahin: 69 von Türckheim) zu einem neuen Bestand vereinigt (nun: 69 von Türckheim 3: Archiv der Reichsritterschaft der Ortenau). Dieser neue Bestand wurde nach dem Bärschen Prinzip verzeichnet und sachthematisch gegliedert. Dabei umfasste der ursprüngliche Bestand der Reichsritterschaft die jetzigen Nummern 1 bis 213 (Akten) und 582 bis 651 (Bände), die Nummern 214 bis 581 stammen also aus dem Familienarchiv. Der größte Teil der sich seit 1895 im GLA befindlichen Archivalien sind die Protokoll- und Rechnungsbände der Reichsritterschaft sowie ein Teil der Familienakten. Aus dem Türckheimischen Familienarchiv kamen vor allem aus dem 17. und 18. Jahrhundert Familien- und Verwaltungsakten und weitere Rechnungen hinzu.
4. Verwandte Bestände im Landesarchiv: Der Teil des reichsritterschaftlichen Archivs der Ortenau, der mit der Mediatisierung der Reichsritterschaft an das Großherzogtum Baden gefallen war, wurde im Generallandesarchiv in drei Beständen verzeichnet. Der Bestand 31 umfasst die Urkunden mit einer Laufzeit von 1290 bis 1794, der Bestand 127 die Akten von 1336 bis 1807. Die Protokolle (Laufzeit 1474 bis 1806) wurden in den Sammelbestand 61 integriert und sind dort vor allem unter den Nummern 8671 bis 8718 verzeichnet. Zudem ist auf die reiche Überlieferung des Landesarchivs zur Schwäbischen und Fränkischen Reichsritterschaft hinzuweisen. Im Generallandesarchiv Karlsruhe liegen die Bestände 41 (Kraichgau - Urkunden 1414-1797), 123 (Hegau - Akten 1400-1807), 124 (Kocher - Akten 1492-1799), 125 (Kraichgau - Akten 1422-1836) und 126 (Neckar-Schwarzwald - Akten 1346-1805). Das Staatsarchiv Ludwigsburg verwahrt die Bestände B 575 I-V (Kocher 1370-1806), B 578 (Kraichgau 1590-1806) und B 583-586 (Odenwald 1365-1806). Im Hauptstaatsarchiv Stuttgart befinden sich die Bestände B 572 (Schwäbischer Ritterkreis 1392-1809), B 573 (Donau 1542-1806), B 574 (Hegau-Allgäu-Bodensee 1500-1811) und B 579-582 (Neckar-Schwarzwald 15.-19. Jh.). Im Oktober 2011, Joachim Brüser
1. Literatur:
Abdruck einer Originalurkunde des freiherrl. von Türckheimischen Archivs, o. O. u. J.
Kurt Andermann, Reichsritterschaft; in Historisches Lexikon Bayerns, http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_45405.
Karl Theodor von Glaubitz, Die Reichsritterschaft der Ortenau; in: Die Ortenau 11/1924, Seite 66-71.
Dieter Hellstern, Der Ritterkanton Neckar-Schwarzwald 1560-1805 - Untersuchungen über die Korporationsverfassung, die Funktionen des Ritterkantons und die Mitgliedsfamilien (Veröffentlichungen des Stadtarchivs Tübingen, Band 5), Tübingen 1971.
Gerd Kollmer, Die schwäbische Reichsritterschaft zwischen Westfälischem Frieden und Reichsdeputationshauptschluß - Untersuchung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Reichsritterschaft in den Ritterkantonen Neckar-Schwarzwald und Kocher (Schriften zur südwestdeutschen Landeskunde Bd. 17), Stuttgart 1979.
Karl von Neuenstein, Der Reichsritter-Verein Ortenau, insbesondere die Wappen der Mitglieder, Karlsruhe 1895.
Karl von Neuenstein, Reichs-Ritterschaft in Schwaben, insbesondere die Wappen der Mitglieder der Gesellschaft zum Leithund, Karlsruhe 1897.
Alfred Overmann, Die Reichsritterschaft im Unterelsass bis zum Beginn des dreissigjährigen Krieges; in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 50/1896, Seite 570-637 & 51/1897, Seite 41-82.
Volker Press, Reichsritterschaften; in: Kurt G. A. Jeserich/Hans Pohl/Georg-Christoph von Unruh (Hg.), Deutsche Verwaltungsgeschichte, Bd. 1: Vom Spätmittelalter bis zum Ende des Reiches, Stuttgart 1983, Seite 679-689.
Volker Press, Reichsritterschaft; in: Meinrad Schaab/Hansmartin Schwarzmaier (Hg.), Handbuch der baden-württembergischen Geschichte, Bd. 2: Die Territorien im Alten Reich, Stuttgart 1995, Seite 771-813.
Volker Press, Adel im Alten Reich - gesammelte Vorträge und Aufsätze, herausgegeben von Franz Brendle und Anton Schindling (Frühneuzeit-Forschungen Bd. 4), Tübingen 1998.
Felix Röder von Diersburg, Notizen über den Ortenauer Reichs-Ritterschafts-Verein; in: Vierteljahrsschrift für Heraldik, Sphragistik und Genealogie 9/1881, Seite 201-212.
Karl Heinrich Roth von Schreckenstein, Geschichte der ehemaligen freien Reichsritterschaft in Schwaben, Franken und am Rheinstrome, 3 Bde., Tübingen 1859-1871.
Karl J. Svoboda, Aus der Verfassung des Kantons Kraichgau der unmittelbaren freien Reichsritterschaft in Schwaben unter besonderer Berücksichtigung des territorialen Elements; in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 116/1968, Seite 253-289.
2. KFZ-Kennzeichen:
DLG Dillingen an der Donau
EM Emmendingen
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FÜ Fürth
GP Göppingen
HN Heilbronn
KA Karlsruhe
KIB Donnersbergkreis
MZ Mainz
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R Regensburg
RA Rastatt
RW Rottweil
SIG Sigmaringen
SP Speyer
TBB Main-Tauber-Kreis
TÜ Tübingen
UL Alb-Donau-Kreis
WÜ Würzburg
2. Zur Geschichte des Archivs der Reichsritterschaft der Ortenau: Die Kanzlei der Reichsritterschaft der Ortenau befand sich nacheinander in Straßburg, Kehl und Offenburg. Das Archiv der Reichsritterschaft der Ortenau war nicht immer auch in der Kanzlei untergebracht. Oft wurde es von einem der Ritterräte des Direktoriums betreut. So befand es sich bis 1664 bei der Familie von Neveu in Offenburg, dann bei den Familien von Stain und von Rathsamhausen in Straßburg. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts lagerte es beim ritterschaftlichen Konsulenten Christian Friedrich Sahler in Kehl und dann bis 1789 wieder in Straßburg beim ritterschaftlichen Syndikus Theodor Friedrich Schöll. Nach einer Flüchtung nach Hornberg kam es 1792 unter der Obhut des Konsulenten Sahler in die Kanzlei nach Kehl und zog mit ihr 1796 nach Offenburg. 1803 konnte dort das vom Reichsschultheißen Franz Georg von Rieneker erbaute Palais in der heutigen Ritterstraße bezogen werden. Als die Reichsritterschaft Ende 1805 aufgelöst wurde, gelangte das Archiv des Kantons Ortenau an das mediatisierende Territorium Baden. Ein nicht unbedeutender Teil des Archivs hatte sich allerdings bereits im Besitz des elsässischen Kirchenhistorikers Grandidier befunden. Nach dessen Tod wurde sein Nachlass vom geschichtsinteressierten Freiherrn Johann V. von Türckheim erworben. So kamen diese Teile des reichsritterschaftlichen Archivs - darunter die Einungsurkunde von 1474 - in den Besitz der Familie von Türckheim, in dem sie sich bis heute befinden. Die Freiherren von Türckheim waren erst 1790 bei der Reichsritterschaft der Ortenau immatrikuliert worden und hatten im Direktorium derselben keine Rolle gespielt. 1885 gab Freiherr Hans VII. von Türckheim, der badische Gesandte in Berlin, zunächst nur die Einungsurkunde der Ortenauer Reichsritterschaft von 1474 zur Verwahrung an das badische Generallandesarchiv (heute: 69 von Türckheim 3 Nr. 213), die in der Folge auch ediert wurde. 1893 deponierte sein Sohn Hans VIII., deutscher Konsul in Guatemala, weitere Archivalien der Reichsritterschaft und den Grandidier-Nachlass in Karlsruhe (Vertrag vom 25. November 1893 in Best. 230 Nr. 4). 1896 und 1907 gab seine Mutter, Freifrau Fanny Emilie Auguste von Türckheim, die Protokoll- und Rechnungsbände der Reichsritterschaft aus dem 18. Jahrhundert an das Archiv ab. Bedeutende Teile der reichsritterschaftlichen Unterlagen der Familie von Türckheim verblieben allerdings - wohl unbeabsichtigt - im Familienarchiv in Altdorf. Erst mit der Deponierung des Familienarchivs zwischen 2007 und 2011 gelangten auch diese ins Generallandesarchiv.
3. Zur Verzeichnung des Bestandes: Bei der Verzeichnung des Familienarchivs derer von Türckheim (69 von Türckheim 1) wurden die Archivalien reichsritterschaftlicher Provenienz herausgetrennt und mit dem bereits im Generallandesarchiv deponierten Bestand der Reichsritterschaft der Ortenau (bis dahin: 69 von Türckheim) zu einem neuen Bestand vereinigt (nun: 69 von Türckheim 3: Archiv der Reichsritterschaft der Ortenau). Dieser neue Bestand wurde nach dem Bärschen Prinzip verzeichnet und sachthematisch gegliedert. Dabei umfasste der ursprüngliche Bestand der Reichsritterschaft die jetzigen Nummern 1 bis 213 (Akten) und 582 bis 651 (Bände), die Nummern 214 bis 581 stammen also aus dem Familienarchiv. Der größte Teil der sich seit 1895 im GLA befindlichen Archivalien sind die Protokoll- und Rechnungsbände der Reichsritterschaft sowie ein Teil der Familienakten. Aus dem Türckheimischen Familienarchiv kamen vor allem aus dem 17. und 18. Jahrhundert Familien- und Verwaltungsakten und weitere Rechnungen hinzu.
4. Verwandte Bestände im Landesarchiv: Der Teil des reichsritterschaftlichen Archivs der Ortenau, der mit der Mediatisierung der Reichsritterschaft an das Großherzogtum Baden gefallen war, wurde im Generallandesarchiv in drei Beständen verzeichnet. Der Bestand 31 umfasst die Urkunden mit einer Laufzeit von 1290 bis 1794, der Bestand 127 die Akten von 1336 bis 1807. Die Protokolle (Laufzeit 1474 bis 1806) wurden in den Sammelbestand 61 integriert und sind dort vor allem unter den Nummern 8671 bis 8718 verzeichnet. Zudem ist auf die reiche Überlieferung des Landesarchivs zur Schwäbischen und Fränkischen Reichsritterschaft hinzuweisen. Im Generallandesarchiv Karlsruhe liegen die Bestände 41 (Kraichgau - Urkunden 1414-1797), 123 (Hegau - Akten 1400-1807), 124 (Kocher - Akten 1492-1799), 125 (Kraichgau - Akten 1422-1836) und 126 (Neckar-Schwarzwald - Akten 1346-1805). Das Staatsarchiv Ludwigsburg verwahrt die Bestände B 575 I-V (Kocher 1370-1806), B 578 (Kraichgau 1590-1806) und B 583-586 (Odenwald 1365-1806). Im Hauptstaatsarchiv Stuttgart befinden sich die Bestände B 572 (Schwäbischer Ritterkreis 1392-1809), B 573 (Donau 1542-1806), B 574 (Hegau-Allgäu-Bodensee 1500-1811) und B 579-582 (Neckar-Schwarzwald 15.-19. Jh.). Im Oktober 2011, Joachim Brüser
1. Literatur:
Abdruck einer Originalurkunde des freiherrl. von Türckheimischen Archivs, o. O. u. J.
Kurt Andermann, Reichsritterschaft; in Historisches Lexikon Bayerns, http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_45405.
Karl Theodor von Glaubitz, Die Reichsritterschaft der Ortenau; in: Die Ortenau 11/1924, Seite 66-71.
Dieter Hellstern, Der Ritterkanton Neckar-Schwarzwald 1560-1805 - Untersuchungen über die Korporationsverfassung, die Funktionen des Ritterkantons und die Mitgliedsfamilien (Veröffentlichungen des Stadtarchivs Tübingen, Band 5), Tübingen 1971.
Gerd Kollmer, Die schwäbische Reichsritterschaft zwischen Westfälischem Frieden und Reichsdeputationshauptschluß - Untersuchung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Reichsritterschaft in den Ritterkantonen Neckar-Schwarzwald und Kocher (Schriften zur südwestdeutschen Landeskunde Bd. 17), Stuttgart 1979.
Karl von Neuenstein, Der Reichsritter-Verein Ortenau, insbesondere die Wappen der Mitglieder, Karlsruhe 1895.
Karl von Neuenstein, Reichs-Ritterschaft in Schwaben, insbesondere die Wappen der Mitglieder der Gesellschaft zum Leithund, Karlsruhe 1897.
Alfred Overmann, Die Reichsritterschaft im Unterelsass bis zum Beginn des dreissigjährigen Krieges; in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 50/1896, Seite 570-637 & 51/1897, Seite 41-82.
Volker Press, Reichsritterschaften; in: Kurt G. A. Jeserich/Hans Pohl/Georg-Christoph von Unruh (Hg.), Deutsche Verwaltungsgeschichte, Bd. 1: Vom Spätmittelalter bis zum Ende des Reiches, Stuttgart 1983, Seite 679-689.
Volker Press, Reichsritterschaft; in: Meinrad Schaab/Hansmartin Schwarzmaier (Hg.), Handbuch der baden-württembergischen Geschichte, Bd. 2: Die Territorien im Alten Reich, Stuttgart 1995, Seite 771-813.
Volker Press, Adel im Alten Reich - gesammelte Vorträge und Aufsätze, herausgegeben von Franz Brendle und Anton Schindling (Frühneuzeit-Forschungen Bd. 4), Tübingen 1998.
Felix Röder von Diersburg, Notizen über den Ortenauer Reichs-Ritterschafts-Verein; in: Vierteljahrsschrift für Heraldik, Sphragistik und Genealogie 9/1881, Seite 201-212.
Karl Heinrich Roth von Schreckenstein, Geschichte der ehemaligen freien Reichsritterschaft in Schwaben, Franken und am Rheinstrome, 3 Bde., Tübingen 1859-1871.
Karl J. Svoboda, Aus der Verfassung des Kantons Kraichgau der unmittelbaren freien Reichsritterschaft in Schwaben unter besonderer Berücksichtigung des territorialen Elements; in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 116/1968, Seite 253-289.
2. KFZ-Kennzeichen:
DLG Dillingen an der Donau
EM Emmendingen
FDS Freudenstadt
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TBB Main-Tauber-Kreis
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659 Archivalieneinheiten
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 11:03 MESZ