Der Abt von Steinfeld verleiht die beiden von der St. Martinskirche in Zülpich abhängigen Kapellen in Weiler auf der Ebene und Sievernich Johann Knoed. Johann von Ahrweiler, Abt von Steinfeld, bekundet: Die beiden Kapellen in Weiler auf der Ebene (Wyler up der Euen) und Sievernich (Seuernich) sind durch den Tod des Priesters Herbert (Hereberti) vakant. Das Recht zu ihrer Besetzung kommt dem Abt von Steinfeld zu auf Grund alter Gewohnheit und des Rechts der Steinfelder Pfarrkirche St. Martin in Zülpich, von altersher genannt Mersbur, in deren Pfarrbereich die beiden Kapellen liegen. Herr Johann Knoed von Rheinbach (Reymbach), Priester der Kölner Diözese, bat Abt Johann um Provision mit den beiden Kapellen. Abt Johann erteilt ihm daraufhin die Zulassung, verleiht ihm auf Lebenszeit das Pfarrhaus in Weiler (domum dotis) mit allen Gebäuden, Gärten, Äckern, Wiesen, Zehnten, Zinsen, Einkünften und Rechten vorbehaltlich des Steinfelder Rechts an den Zehnten und des Rechts der Pfarrkirche. Johann verspricht, seinen Verpflichtungen getreulich nachzukommen und persönliche Residenz auszuüben, es sei denn, er wäre in Diensten Steinfelds abwesend. Dann darf er mit Zustimmung des Abtes einen geeigneten Ersatz einsetzen. Wenn Johann sein Amt nicht getreulich verwaltet und auch nach dreimaliger Ermahnung sich nicht bessert, hat der Abt das Recht, ihn abzusetzen und einem anderen das Amt zu übertragen. Zeugen: Adolph Vurburgh, Pfarrer in Hümmel (Hoemel), Notar, Johann von Hümmel, Schultheiß von Steinfeld, und Meister Hubert, Maler, Bürger von Aachen. Es siegelt der Aussteller mit dem Siegel der Abtei.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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