Schuldverschreibung Johanns von Werninghausen zum Kotten und des Rats zu Werl im Namen der Landstände des Herzogtums Westfalen an Maria, geb. von Brencken, Witwe Wolffs zur Füchten, über 2500 Taler, mit 150 Taler zu verzinsen. (Urk. Nr. 39-1). Nebst zwei anderen, mit durchgezogenen Siegeln angehängten Urkunden, nämlich: a) Dietrich Johanns von Voß zur Rodenburg, Cassion vorstehender, durch Erbschaft auf ihn gelangter Schuldforderung, an seine Schwester Kathar. Margar. von Voß. (Urk. Nr. 39-2) [zuvor Nr. 40]. 1655, d. 6. Februar. b) Bekenntnis der Westfälischen Landstände, dass obige Schuldverschreibung durch den Bischof Franz Egon von Straßburg eingelöst worden und die Zinsen mithin an diesen entrichtet werden sollen. (Urk. Nr. 39-3) [zuvor Nr. 41]. 1670, d. 4. Dezember

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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