Erzbischof Baldewin von Trier, Erzkanzler des Heiligen Reichs in Gallien, bekundet, daß Gottfried von Eppstein, sein Archidiakon im Domstift Trier vom Titel des heiligen Lubentius in Dietkirchen, zugleich mit dem Dekan und Kapitel des Stifts Dietkirchen, seiner Diözese, ihn gebeten hat, dem Stift die Pfarrkirche zu Eisenbach, die in jenem Archidiakonat gelegen ist und deren Patronat jenem Gottfried auf Grund des Archidiakonats zusteht, zu inkorporieren, da jenes Stift wegen des allgemeinen Durchgangsverkehrs mit Pflichten der Gastlichkeit und anderen Unbequemlichkeiten sehr belastet ist ('in communi transitu posita hospitalitatibus et aliis incommodis pluribus pregravetur'). Nachdem er durch seine getreuen und geschworenen Kleriker die Sachlage sorgfältig prüfen ließ und aus deren Berichten ersehen hat, daß berechtigte Gründe dafür sprechen, inkorporiert er die Kirche zu Eisenbach mit deren Zubehören und Einkünften dem Stift Dietkirchen. Doch soll in jener Kirche ein ständiger Vikar vorhanden sein, der auf Präsentation des Dekans und Kapitels von dem zuständigen Archidiakon einzusetzen und dem von den Einkünften der Kirche zu Eisenbach die zum Lebensunterhalt und zur Gastlichkeit wie auch zur Tragung der übrigen Lasten der Kirche nötige Portion zu reichen ist. - Siegel des Ausstellers.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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