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Testament des Henrich Konerding vom 9. Mai 1648, verkündet am 25. Mai 1648.
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Enthält: Als Erben werden eingesetzt die Kinder der Witwe seines Bruders Johan Konerding, geb. Anna Kemmers, jetzt Frau Johan Hürkamp. Vermächtnisse erhalten 1. die Eheleute Notar Ludolf Hesselman auf der Mauritzstraße, die ihn gepflegt haben (u. zwar eine Obligation auf Albert Kremerinck, eine Herrschaftsbewilligung des Junkers Johan Kerkering zur Sunger auf Veltman in Rinkerode (Rinckenrodt), eine Obligation auf den + Christian Lindert und einen consensus des cellerarius Plettenberg auf Zeller Homans Erbe im Ksp. Sendenhorst), 2. seine Schwester Anna Konerding und deren Mann Bernard Schmedding (Obligation auf Schulte Nordhoff in Gievenbeck), 3. seine Schwester Elsabein Konerding und deren Mann Johan Kock (Obligation auf Albert Besen (Gesen?) in Handorf (Handrup), 4. seine Halbgeschwister Walter und Klara Konerdinck, 5. Christopher Veltwisch (Obligation auf Johan Tacke in Ahlen), 6. Henrich Sasse, Veltscherer [milit.] von Stein [?], 7. Henrich Modersohn, der Sohn 1. Ehe seiner Schwägerin, 8. der alte Johan Oesterman, Notar. Er schuldet dem Johan Moneil 8 Th. Zeugen: Johan Specht und M. Marten Meiners. Von Rats wegen: Henrich von Detten. Notar: Theodor Hane.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.