Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz übereignet seinen Söhnen Friedrich und Ludwig, die er mit seiner Sängerin Clara [Tott] von Augsburg hat, Schloss Schwarzach zur Versorgung. Obwohl ihm die Söhne unehelich geboren sind, sieht sich der Aussteller nach kaiserlichem Recht, das ihm seine Räte ausgelegt haben, zur Ausstattung von ihnen verpflichtet, zumal ein Mangel an Auskommen die größte Ursache für Untaten sei. Daher entsetzt der Aussteller sich und seinen Sohn Philipp aus den Rechten zu Schwarzach und überantwortet seinen leiblichen Söhnen und ihren Erben Schwarzach mit Zubehör als Eigengut auf ewige Zeiten, doch mit Ausnahme des hohen Wildbannes und solcher Rechte und Güter, die vor Zeiten zum Schloss Stolzeneck gehört haben und nun mit diesem an Horneck von Hornberg verschrieben sind. Darüber hinaus setzt Friedrich I. eine Ordnung für die Minderjährigkeit der Kinder auf, wobei Schwarzach auf das bequemlichste ausgestattet werden soll. Weitere erworbene Gefälle sollen nach Rat der Vormunde angelegt werden. Es folgen Regelungen u. a. zur Bestallung der Vormunde, zum Übergang des Schlosses bei Volljährigkeit an jene Söhne, die nicht geistlich sind, zum Verlust des Schlosses und der Hilfeleistung durch Kurfürst Philipp, einen etwaigen Verkauf von Schwarzach gegen 6.000 Gulden an die Pfalz, zu Heiratsprojekten, Pfründen, Besitzteilungen und Erbgängen der Söhne und zum Übergang des Schlosses an Clara Tott beim frühzeitigen Tode beider Söhne. Der Aussteller und sein Sohn Philipp verpflichten sich, die Bestimmungen getreu einzuhalten.