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König Rudolf bestätigt dem Kloster Thron den Besitz der von seinen Vorgängern, den Königen Wilhelm und Richard, geschenkten Kornrente von 12 Maltern und fügt denselben zur Stiftung seiner, seiner Gemahlin und seiner Kinder Memorien eine weitere, durch den Stadtschultheißen von Frankfurt zu liefernden Kornrente von 12 Maltern unter Vorbehalt des Rückkaufs hinzu.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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