Äbtissin Anna, Priorin und Konvent des Klosters Baindt beurkunden, dass sich Barbara Rundolt (auch: Rondler) zu Winnenden, Tochter der Eheleute Peter Rundolt und Agnes Hepp daselbst, um 8 fl, deren Empfang sie hiermit quittieren, aus ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens ihrer Nachkommen sprechen die Ausstellerinnen genannte Barbara von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt den daraus erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, garantieren, sie von Leibeigenschafts wegen mit Forderungen oder Ansprüchen nicht mehr zu behelligen, gestatten ihr, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm bei anderen Herren oder "frawen", Vogt- oder Bürgerrecht in Städten oder auf dem Land "allenthalben" anzunehmen und sich dort niederzulassen, wo immer sie will, unbehindert durch sie, die Aussteller, die hiermit ausdrücklich auf ihr bisheriges Eigentum an ihr verzichten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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