Äbtissin Anna, Priorin und Konvent des Klosters Baindt beurkunden, dass sich Barbara Rundolt (auch: Rondler) zu Winnenden, Tochter der Eheleute Peter Rundolt und Agnes Hepp daselbst, um 8 fl, deren Empfang sie hiermit quittieren, aus ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens ihrer Nachkommen sprechen die Ausstellerinnen genannte Barbara von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt den daraus erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, garantieren, sie von Leibeigenschafts wegen mit Forderungen oder Ansprüchen nicht mehr zu behelligen, gestatten ihr, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm bei anderen Herren oder "frawen", Vogt- oder Bürgerrecht in Städten oder auf dem Land "allenthalben" anzunehmen und sich dort niederzulassen, wo immer sie will, unbehindert durch sie, die Aussteller, die hiermit ausdrücklich auf ihr bisheriges Eigentum an ihr verzichten.
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Äbtissin Anna, Priorin und Konvent des Klosters Baindt beurkunden, dass sich Barbara Rundolt (auch: Rondler) zu Winnenden, Tochter der Eheleute Peter Rundolt und Agnes Hepp daselbst, um 8 fl, deren Empfang sie hiermit quittieren, aus ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens ihrer Nachkommen sprechen die Ausstellerinnen genannte Barbara von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt den daraus erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, garantieren, sie von Leibeigenschafts wegen mit Forderungen oder Ansprüchen nicht mehr zu behelligen, gestatten ihr, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm bei anderen Herren oder "frawen", Vogt- oder Bürgerrecht in Städten oder auf dem Land "allenthalben" anzunehmen und sich dort niederzulassen, wo immer sie will, unbehindert durch sie, die Aussteller, die hiermit ausdrücklich auf ihr bisheriges Eigentum an ihr verzichten.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 3025
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 II Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe
Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe >> Leibeigenschaftsbriefe >> 1550-1599
1566 Juli 6
18,1 x 30,8 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Kloster Baindt
Empfänger: Barbara Rundolt
Siegler: Die Ausstellerinnen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Anmerkungen: Laut Intitulatio gehört Kloster Baindt jetzt dem Benediktinerorden an.
Empfänger: Barbara Rundolt
Siegler: Die Ausstellerinnen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Anmerkungen: Laut Intitulatio gehört Kloster Baindt jetzt dem Benediktinerorden an.
Baindt, Anna VIII. Wittmayer; Äbtissin, ca. 16. Jh.
Hepp, Agnes
Rundolt, Barbara
Rundolt, Peter
Baindt RV; Kloster
Winnenden : Geigelbach, Ebersbach-Musbach RV
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:25 MEZ
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