Albrecht von Berwangen reversiert gegenüber Kurfürst Philipp von der Pfalz, der ihn bis auf Widerruf zu seinem und seiner Erben Diener aufgenommen hat, wobei die Bestallung nicht binnen der nächsten drei Jahre aufgekündigt werden soll. Albrecht soll zu allen Geschäften des Pfalzgrafen aufwarten, wenn dieser ihn dazu auffordert, wofür er Treue, Huld, Gehorsam und pflichtgemäßen Dienst gelobt und geschworen hat. Im Dienst soll er Futter, Mahl und Beschläge erhalten, reisigen Schaden will ihm der Pfalzgraf ersetzen. Für seinen Dienst soll Albrecht jährlich zu Mittfasten, womit sein Dienstjahr beginnt, 20 Gulden Dienstgeld aus der fürstlichen Kammer sowie ein Hofkleid erhalten. Albrecht verzichtet dagegen auf ein Erblehen von 20 Gulden jährlich auf der Kastvogtei zu Schuttern, das er von Diebold von Geroldseck getragen hat.