StA RD, MK 0023
MK Münzkabinett und Geldsammlung
Münzkabinett und Geldsammlung >> 02. Notgeld Schleswig-Holstein >> 02.05. Notgeld Gemeinde Stedesand
10. Oktober 1920
Enthält: Do wat Du wullt. Lüd snackt doch. Fünfundsiebzig Pfennig. Stedesand Innerhäusliche Szene mit fünf Frauen am Tisch, oval eingefasst. Außen stilisierte Blumenkelche Farben rot und gelb
Gemeinde Stedesand
Verzeichnung
Identifikation: Fundstelle (Blatt / Seite): Feddersen, Berend H.: Das Notgeld nordfriesischer Gemeinden in den Jahren 1917 bis 1923. Beilage zur Zeitschrift "Nordfriesland" 1973, Heft 27
Ergänzungen: freier Text: Fünfundsiebzig Pfennig, Bildentwurf: Otto H. Engel Feuerschrank
Ergänzungen: Geldwert: 75 [Fünfundsiebzig] Pfennig
Herstellerangaben: Erscheinungsort: Stedesand
Weitere Angaben (digital): Signifikante Eigenschaften: N° 39420
Ergänzungen: freier Text: Fünfundsiebzig Pfennig, Bildentwurf: Otto H. Engel Feuerschrank
Ergänzungen: Geldwert: 75 [Fünfundsiebzig] Pfennig
Herstellerangaben: Erscheinungsort: Stedesand
Weitere Angaben (digital): Signifikante Eigenschaften: N° 39420
Fünfundsiebzig Pfennig Dieser Notgeldschein wird nach öffentlicher Bekanntmachung im Lecker Anzeiger eingelöst. Stedesand, der Gemeindevorsteher L. Sönnichsen, den 10. Oktober 1920 N° 39420 Farben: helles und dunkles Orange
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
08.12.2025, 13:44 MEZ
Public Domain Mark 1.0 Universell