Ulrich Saiglin, Leibeigener des Ulmer Stadtschreibers Heinrich Neithardt, schwört seinem Leibherren und dessen Erben treu und gehorsam zu sein. Er wird nicht versuchen, sich der Leibeigenschaft zu entziehen oder sich unter den Schutz einer anderen Herrschaft zu stellen. Hält er sich nicht daran, so hat er eine Strafe von 50 rheinischen Gulden an seinen Leibherren und dessen Erben zu entrichten. Auch können ihn diese wegen Meineids vor dem geistlichen Gericht verklagen.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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