Reden des Landsyndicus Hoffbauer Erbhuldigung der Stände Propositionen, Gutachten und Landtagsschluß vom 16.02.1790: 1. Erforderliche Gesetze wegen des Lasters der "Vollsauferei" 2. Zu modifizierende Verordnung wegen "zu frühen Beischlafs" sowie wegen der Alimente für uneheliche Kinder 3. Einzuschränkendes Taubenhalten 4. Vergütung der von Hagelschlag betroffenen Bauerschaft Sommersell 5. Prämierung auf das Leinsäen (vgl. Proposition 6 Landtag 1789) 6. Zu verbietender Handel mit altem fremden Leinsamen 7. Zu verbessernde Gerichtsverfassung der Ämter (vgl. Propositio 1 Landtag 1786) 8. Wegen Aufhebung des Edikts vom 12.10.1780 zum verbotenen Einführen und Durchführen Friesländischen, Holsteinischen und anderen fetten Hornviehs 9. Landesbedürfnisse Aufnahme des kurhannoverschen Auditors Gottlieb Friedrich Achaz von Kerssenbrock wegen des landtagsfähigen Guts zu Barntrup in das ritterschaftliche Collegium Desgleichen des Hauptmanns Simon August von Wend wegen des landtagsfähigen Guts Papen- hausen Gravamina und Resolutiones: 1. Mitsprache der Stände bei Veräußerung von Landesteilen, besonders bei dem 1787 mit Preußen geschlossenen Tauschcontract wegen einiger Bauernhöfe 2. Verpachtung städtischer Gewerbe an Auswärtige 3. Wegen im vorigen Landtagsschluß eigenmächtig eingeführter Prämie für die, welche den meisten Leinsamen selbst erzeugen 4. Überhandnehmen der Betteljuden im Lande sowie einzuführendes Heiratsverbot unvergleiteter Juden Aufhebung der 1752 als besondere alllgemeine Auflage eingeführten Tabakgelder, Bezahlung des noch darauf haftenden Kapitalrückstandes durch die Rentkammer sowie Verzicht auf das Tabakmonopol Nähere Bestimmung der Personensteuer sowie das votum decisivum bei außerordentlichen Auflagen Desgleichen bei rittersteuerpflichtigen Gütern nach dem Rittersteuerfuß zu berechnende Rittersteuer Von der Landesherrschaft gewünschte ständische Intervention gegen die von einigen Bauern in Wetzlar vorgebrachten Beschwerden wegen der Personensteuer An die Landkasse zu vergütendes Contributionsquantum für die Jahre 1749-1789 aus dem Dorf Hagedorn sowie Berechnung der künftigen Hagedorner Contribution Bewilligung der 1789 versagten Affairengelder nebst - Vergleich aller Einnahmen und Ausgaben der Landkasse für 1789 - Tabelle der Prozeß- bzw. Affairengelder für 1691 bis 1747 bzw. 1789 - Vergleich über Einnahmen und Ausgaben (u. a. Reichstags-Gesandtschafts- und Grafen-Collegial-Kosten; Salaria und Deservitengelder der Kreisagenten, der Agenten bei den Reichsgerichten sowie des Agenten zu Berlin) für 1784- 1788 der Affairenkasse Für die Dauer der außerordentlichen Personensteuer festgesetztes jährliches Fixum an "ad manus"-Geldern bei landesherrlichem Verzicht auf sonstige Sublevationsgelder wie etwa zum Regierungsantritt, zu Vermählungen, Trauerfällen, Prinzenerziehung, herrschaftlichen Bauten etc.