Zweite modifizierte Ausfertigung der Urkunde Nr. 94, welche statt 15 Mark 16 Mark und 1 Ferto (1/4 Mark) statt 10 12 weitere Renten und 44 Mark als Summe der Legate des Kantors aufführt, und zusätzliche Bestimmungen genannt hinsichtlich der Verwendung der Einkünfte des Gnadenjahrs zu, Erwerb der Präsenzgefällen für die Fastenzeit etc. enthält. D. 1261 in vigilia assumptionis B. M. V.