Bürgermeister, Rat und Gemeinde (witheidt) der Stadt Bremen verschreiben dem Kloster Hude (unter Abt Friedrich, Prior Wilken (Wilkyn) und Keller Albert (Alberde)) 18 Bremer Grote jährliche Rente für ein Stück Land, das zwischen dem Stadtgraben und Johann Vogtels Haus liegt (es grenzt oben an das Land der gemeinen Vikarien von St. Stephani und unten an das Lehen, das Herr Gerd Barndurensticker zu St. Stephan hat). Das Geld wird verwendet zur Erweiterung und Verbesserung des Stadtgrabens. Die Rente wird alle Jahre zwischen Michaelis und Martini bezahlt, wenn nichts anderes ausgemacht wird. - Sie siegeln mit dem Stadtsiegel. 1509 Mai 21 (Gegeven na Godesbordt dusent vyffhudert unde negen jar mandages na dem sondage Exaudi)

Vollständigen Titel anzeigen
Niedersächsisches Landesarchiv
Objekt beim Datenpartner
Loading...