- Zeit und Leben - Vortrag von Theodor Bäuerle nach seiner Amerikareise über das Schulwesen in Amerika und über eine Schulreform in Deutschland
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/001 D451088/003
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/001 Tondokumente der SDR-Wortdokumentation aus den Jahren 1945 bis 1949
Tondokumente der SDR-Wortdokumentation aus den Jahren 1945 bis 1949 >> Tondokumente des Jahres 1949 >> März 1949
Montag, 14. März 1949
(O-Ton) Theodor Bäuerle, Kultminister von Württemberg-Baden: Berichtet von seinem vierwöchigen Amerikaaufenthalt im Jahre 1948. Hauptsächlich Besuch von städtischen Schulen, wo die progressive Methode eingeführt wurde. Herzliche Aufnahme. "Der Amerikaner ist Optimist". "Überall im amerikanischen Leben steht das Praktische im Vordergrund". Schule in den Vereinigten Staaten ist ein Spiegelbild der Gesellschaft. Äußerer Aufbau des amerikanischen Schulsystems. Schulpflicht dauert 10 Jahre. Neben den öffentlichen Schulen gibt es eine erhebliche Anzahl von Privatschulen. Schulträger sind die Gemeinden. Lehrer sind keine Beamte". Die amerikanische Schule zeichnet sich durch Lebensnähe und Gegenwartsbezogenheit aus". "Das Kind steht im Mittelpunkt". Es gibt keinen festen Lehrplan. Erziehung zur Selbständigkeit. Vergleich des amerikanischen mit dem deutschen Schulsystem. Für eine Schulreform in Deutschland.
0:27:30
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Vortrag
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:25 MEZ
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