Johann, Bischof zu Lüttich (Luydich), Herzog zu Bouillon (Bullion) und Graf zu Loën (Loyn), gibt bekannt: Erzbischof Raban (Rabann) von Trier hat ihm als Pfandschaft die Schlösser, Städte und Festungen Ehrenbreitstein (Ermbretsteyn) und Cochem (Cochme) und das Halbteil an Schloß, Festung und Zoll zu Engers mit ihren Zugehörungen verschrieben gegen eine bestimmte Geldsumme, worüber Siegelurkunden übergeben worden sind. In einer der Urkunden steht, daß Bischof Johann im Stift Trier als Koadjutor und Beschützer (Momper) der Schlösser vorbehaltlich der Zustimmung des Papstes eingesetzt wird. Sobald der Papst zugestimmt hat, daß Johann diese Rechte auf Lebenszeit wahrnehmen darf und er diese ein halbes Jahr lang innegehabt hat, soll die Pfandschaft aufgehoben sein und die Schlösser des Stifts mit ihren Zugehörungen und Amtleuten von allen Verpflichtungen, einschließlich Kosten und Schaden, daraus frei sein. Als Bürgen dienen dem Aussteller der edle Herr Johann von Loën, Herr zu Heinsberg und zu Löwenberg, Ruprecht, Graf zu Virneburg, Wilhelm, Graf zu Wied (Wydde), Herr zu Isenburg (Ysenburg), Johann von Loën (Loyn), ältester Sohn zu Heinsberg (Heinsberg), Gerhard von Loën, Herr zu Jülich (Guilge) und Graf zu Blankenheim, die Brüder Philipp und Ruprecht, Junggrafen zu Virneburg, Vater, Onkel mütterlicherseits, Schwager, Brüder und Vettern (neven) des Ausstellers, die eigene Schlösser und Leute als Sicherheit gegeben haben. Er gelobt den Bürgen, daß er ihnen Sicherheit geben und sie schadlos halten wird. Sr.: Ausst. Ausf. Perg. - Sg. anh., stark besch. - Rv.