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Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda, bekundet für
sich und seine Nachfolger, dass der Kaiser mit Zustimmung des fuldischen
Konvents a...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1601-1610
1608 August 12
Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Papiersiegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: So geben undt beschehen in unser statt Fuldt den zwölfften Augusti im sechtzehenhundert undt achten jahre
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass der Kaiser mit Zustimmung des fuldischen Konvents angewiesen hat, dem geheimen Rat und Reichshofvizekanzler Leopold von Stralendorff auf dessen Ersuchen hin aus der Küchenmeisterei des Klosters Fulda zahlreiche Gelder zu bestimmten Bedingungen (auf gewiße maß und condition) zuzuteilen. Die Küchenmeisterei des Klosters teilt jedoch mit, dass sie wegen anderer Zahlungsverpflichtungen der Bitte nicht entsprechen kann. In dieser Sache wurden bereits Boten des Klosters nach Rom (Roma), Prag, Regensburg und an andere Orte gesandt. Diese finanziellen Engpässe (fast geblößet) kommen momentan zustande durch die Auszahlung des schon vor Jahren bewilligten Kammerlohns für den Getreuen des Klosters, Johann Eustach von Westernach, kaiserlicher Rat und Komtur des Deutschen Ordens in [Mergentheim und] Kapfenburg [Ostalb], durch die Begleichung unumgänglicher und in höchstem Masse notwendiger Baukosten sowie die Ausgabe eines bereits versprochenen Lehns. Da diese Gelder also aus der Küchenmeisterei nicht erhoben werden können, hat der Konvent des Klosters den Beschluß (consens) gefasst, die Gelder anderweitig aufzubringen. Leopold von Stralendorff wurden daher aus einem vom Kloster bewilligten Fonds (reichß anlage) eine Summe in Höhe von 3000 Gulden zugewiesen. Das Geld wurde von den Steuereintreibern (collectoren) der Ritterschaft in gegenseitiger Rückversicherung (assecuration) auf eine bestimmte Zeit als Anleihe zur Verfügung gestellt. Der Geldbetrag wird vom Getreuen und Rat des Klosters, Konrad (Conreden) von der Tann übermittelt, ebenso wie die Schuldforderung des Klosters, die an Kathedra Petri 1609 [1609 Februar 22] fällig sein wird. Für diesen Betrag aus der Küchenmeisterei werden, wie es Sitte ist, fünf Prozent Zins fällig (propter moram 5. pro cento). Dafür verpflichtet sich das Kloster zu folgender Vorgehensweise bei der Auszahlung der genannten Summe: 1000 Gulden erhält Leopold von Stralendorff; 1000 Gulden nehmen die Gesandten des Klosters nach Prag (Praga) zum Kaiser mit, die sich dort von ihm die Gesamtsumme quittieren lassen; 1000 Gulden gehen zudem an die Bürgermeisterei von Brückenau (Bruckenaw), werden dort hinterlegt (ex deposito) und zusammen mit fälligen Geldern von 1607 November 17 abgelöst. Die Urkunde wird für Konrad von der Tann über die vom Kloster zu vermittelnden 3000 Gulden ausgestellt. Ankündigung des Sekretsiegels Abt Johann Friedrichs. Ankündigung der Unterfertigung. Ausstellungs- und Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. und 3. Seite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Ioannes Fridericus abbas Fuldensis subscripsit)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Abt Johann Friedrich
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 4, Nr. 38
Die Urkunde ist durch Einschnitte ungültig gemacht worden, was darauf hindeutet, dass die Kaufverschreibung eingelöst wurde.
Leopold von Stralendorff war von 1606-1612 Reichsvizekanzler.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.