Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Karlsburg: Graf Wolrad von Waldeck und seine Tochter, Markgräfin Maria Elisabeth von Baden, verpflichten sich, Beamte, Gericht und Untertanen des der Markgräfin als Wittum verschriebenen Amtes Graben bei ihren Rechten und Freiheiten zu belassen.
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Karlsburg: Graf Wolrad von Waldeck und seine Tochter, Markgräfin Maria Elisabeth von Baden, verpflichten sich, Beamte, Gericht und Untertanen des der Markgräfin als Wittum verschriebenen Amtes Graben bei ihren Rechten und Freiheiten zu belassen.