Sebastian von Daun, Graf zu Falkenstein, Herr zu Oberstein und zu Bruch, bekundet, dass er Schweickard von Gemmingen und dessen Bruder und Vettern Bernolph, Eberhard, Hans Wilhelm und Reinhard von Gemmingen Leibenstadt (Leibstatt), den Weiler und zwei Teile des Gerichts daselbst, samt allen Zugehörungen zu Erblehen verliehen hat.