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Rangendingen: Fürst Eitelfriedrich (II.) von Hohenzollern-Hechingen lässt den Klosterfrauen zu Rangendingen aus ihrem angekauften Gütern das jährliche Frongeld mit 5 fl. nach, wogegen diese sich verpflichten, für das fürstliche Haus einen ewigen Jahrtag am nächsten Montag nach dem Hl. Dreikönigstag mit Vigil und einer Seelenmesse zu halten

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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