Klage des Kramers Georg Clute ./. 1. Henrich Schmitjohan, 2. Herman Loysman als Bürgen für Simon Düsing in Cöln und Engelbert Broerman in Osnabrück, 3. Herman Bertenhoff als Bürgen für Johan Wösthaus in Coesfeld. Im November 1626 wurde ein Transport Waren (Wein, Branntwein etc.) von Cöln nach Münster im Ardei-Wald bei Dortmund von Freibeutern überfallen. Die Waren gehörten den Parteien und anderen Kaufleuten. Um sie zu retten, zahlte der Kläger den Freibeuter ein Lösegeld von 700 Th. Er verlangt anteilige Erstattung von den Beklagten nach dem Wert ihrer Waren. Die Beklagten werden verurteilt.