Kaiser Sigmund, der den Einwohnern des Dorfes Spaichingen und anderen Umsaßen zu Täbingen bei einer Pern von 10 Pfund Heller verboten hatte, den Hans Cun, Bürger zu Rottweil, im Besitz des von ihm erkauften Dorfes Täbingen zu stören, gebietet seinem Hofrichter, dem Rat und Urteilssprecher zu Rottweil, gegen die Zuwiderhandelnden gerichtlich vorzugehen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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