Verfassungsrechtliche Prüfung des Gesetzes über die Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in der vom 1.4.-31.8.1957 geltenden Fassung, soweit es keine Vorschrift enthält, mit der die auf deutschen Seeschiffen beschäftigten und über die Jahrearbeitsverdienstgrenze der Angestelltenversicherung hinaus verdienenden Angestellten von der Arbeitslosenversicherung ausgenommen werden. Fa. Leonhard & Blumberg, Hamburg ./. Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, Nürnberg. Antragsteller: Sozialgericht Hamburg (1 BvL 4/59)

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv