Die Verwalter der Krafft'schen Stiftung, Johann Konrad und Sebastian Wunibald Krafft, sowie Johann Nepomuk, Christoph Erhard, Ludwig Karl und Franz Xaver Krafft, setzen die Höhe der Familienförderung wegen der hohen Kosten in diesen "theuren Zeiten" neu fest, da sich das Stiftungskapital durch Verminderung der Familienmitglieder vergrößert hat: 1) Jeder verheiratete Agnat erhält ab Michaelis 1798 50 fl. jährlich, ausgenommen der Agnat Johann Nepomuk Krafft, der, da er keine männlichen Nachkommen hat, 100 fl. bekommt. 2) Jede Tochter eines verstorbenen Agnaten erhält bis zu ihrem 12. Lebensjahr nun 50 fl. jährlich anstatt 25 fl. 3) Die beiden Stiftungsverwalter (Administrator und Co-Administrator) erhalten für ihre Tätigkeit ab 1799 ein jährliches Honorar von 50 fl. anstatt bisher 30 fl.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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