Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet den Streit zwischen Hans Jäger (Jegern) einer- und Wendel Jäger (Jegern) andererseits wegen eines Hauses mit Gärten und Äckern zu Schwetzingen (Sweczingen), was Wendel und seine Geschwister an Hans gemäß einem Kerbzettel verkauft hatten, in gütlicher Weise: Hans darf bis St. Andreas [= 30.11.] darin wohnen bleiben und die Fruchterträge (blumen) von Gärten und Äckern sowie die Taubenhäuser (Duphuser) genießen, ohne jedoch die Tauben zu verjagen oder zu erschlagen. Er darf keine Bäume, Zäune oder anderes zerbrechen oder beschädigen. Falls dies doch geschieht und Streit darüber entsteht, soll es Leuten des Pfalzgrafen zur Entscheidung überstellt werden. Zu St. Andreas soll der Kauf dann rückgängig gemacht werden und Hans aus dem Haus ziehen, das dann mit Gärten und Äcker wieder an Wendel oder seine Geschwister kommt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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