Kaiser Karl VI. bestätigt seiner schwäbisch-österreichisch lehenbaren Stadt Sigmaringen auf Bitten des dortigen Schultheißen Johann Michael Danegger (namens der Stadt und als Bevollmächtigter der ganzen Sigmaringischen Herrschaft) die vor wenigen Jahren (1695 Januar 31) erlassenen allgemeinen Zunft-, Bruderschafts- und Handwerksartikel, die inseriert sind (vgl. Urkunde von 1695 Januar 31). Die in Stadt und Grafschaft Sigmaringen noch aufkommenden Handwerke sollen solcher Zunftfreiheit einverleibt werden. Der Kaiser bestätigt ferner den der Stadt von Kaiser Karl IV. am 26. Mai 1362 verliehenen montäglichen Wochenmarkt mit den Rechten der Reichsstadt Pfullendorf, die seit alters her am Osterdienstag und Othmarstag gehaltenen Jahrmärkte und bewilligt der Stadt zur Erleichterung der beständigen Unterhaltung der drei Donaubrücken, auch der übrigen Straßen und Stege noch zwei neue Jahrmärkte: am 13. Juni (Antonius von Padua) und 4. Oktober (Franziskus). Unterschriften: Kaiser Karl VI.; Ph. Ludw. G. v. Sinzendorf; Graf Roßberg; Ad mandatum Sac(r)ae Caes(are)ae et Cath(olic)ae Maj(esta)tis proprium Jos. Ig. v. Maylender; R(egistra)tor von Leuchtenberg.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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