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Lysbeth Beyssels von Gymmenich, Frau zu Bornheim, vergleicht sich mit dem Convente von Schillingscapellen dahin, daß die von ihr ihrer Enkelin Sophia Quade, Tochter Duderichs Quade und Reginns von Bornheim, welche ins Kloster getreten, vermöge Verzichtleistung ihrer Geschwister zugesicherte Erbrente von 15 Goldgulden resp. die von den Rentschuldnern Wilhelm von Hoesteden und Erben zu erlegende Ablösesumme von 300 Gulden, falls die Genannte im Kloster bleibe und dort versterbe, dem letzteren auf ewige Zeiten anheimfallen, dagegen bei Sophias früherem Wiederaustritt von dieser wieder zurückgezogen werden solle. Gegeven in den iaren ons heren vunfftzienhondert viertzien up neest donresstagh na des hilgen cruytzdage inventionis in dem Mey gelegen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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